Gut zu wissen!
Die Nummer 911 ist in der Schweiz keine Notrufnummer.
Gut zu wissen!
Wer im Notfall die 112 wählt, wird in der Schweiz automatisch mit der Polizei verbunden und diese kann den Anruf an die entsprechende Stelle weiterleiten.
Notfalldienste
Hausärztlicher Notfalldienst
In Visp besteht die Möglichkeit, die hausärztliche Notfallpraxis (HANOW) zu konsultieren. Hier werden an Werktagen von 17:30 – 21:00 Uhr sowie an Wochenend- und Feiertagen von 09:00 – 21:00 Uhr Krankheiten und andere Vorfälle behandelt, die in einer Hausarztpraxis versorgt werden könnten. Die Patienten und Patientinnen werden in der Reihenfolge des Erscheinens versorgt. Die HANOW befindet sich beim Spital Visp und grenzt unmittelbar an die Notfallstation. Der Austausch zwischen diesen Abteilungen ist zu jeder Zeit gewährleistet.
Nummern für den Notfall
Über die folgenden Telefonnummern können in der ganzen Schweiz die kantonalen und regionalen Rettungsdienste angerufen werden. Mit Mobiltelefonen können sie direkt und ohne Vorwahl (+41) ebenfalls gratis angewählt werden.
(+41) 144 | Sanitätsnotruf, Ambulanz, Notfall |
(+41) 0900 144 033 | Hausärztlicher Notfalldienst (Fr. 0.50/Anruf + Fr. 2.00/Min., Maximum Fr. 30.50) |
(+41) 0900 144 027 | Kinderärztlicher Notfalldienst (Fr. 0.50/Anruf + Fr. 2.00/Min., Maximum Fr. 30.50) |
(+41) 117 | Polizei |
(+41) 118 | Feuerwehr |
(+41) 145 | Vergiftungen |
(+41) 143 | Die dargebotene Hand |
(+41) 147 | Telefonische Beratung für Kinder und Jugendliche |
(+41) 27 604 33 33 | Psychiatrienotfall Oberwallis |
(+41) 800 012 210 | Psychiatrienotfall des französischsprachigen Wallis |
Notfalldienste / www.smvs.ch
Aktuelle Notfalldienste im Oberwallis / www.pomona.ch
Notfallstationen Spital Wallis / www.spitalvs.ch
Rettungskarte
Die Air Zermatt bietet eine Rettungskarte für einen Jahresbeitrag zwischen 35 Franken (für Einzelpersonen) und 80 Franken (für Familien). Mit dem Gönnerbeitrag ist man im Gegenzug für den Notfall gut abgesichert: Die Air Zermatt übernimmt für ihre Mitglieder die Kosten für Ambulanz-, Helikopterkosten und Hilfeleistungen, sofern Krankenkassen, Unfallversicherungen oder andere leistungspflichtige Dritte nicht oder nur teilweise dafür aufkommen.