Gut zu wissen!
Gesunde Erwachsene können die Grippeimpfung in vielen Apotheken direkt erhalten. Dadurch entfällt das Warten auf einen Termin beim Hausarzt. Allerdings werden die Kosten für die Impfung in der Apotheke in der Regel nicht von der Grundversicherung gedeckt.
ImpfapothekenImpfen
In der Schweiz gibt es keine generelle Impfpflicht.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt anhand eines Impfplans, in welchem Alter Kinder gegen gewisse Krankheiten wie Masern, Keuchhusten, Röteln oder Starrkrampf geimpft werden sollten. Die Kosten für die empfohlenen Impfungen werden in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Die Kinderärztin, der Kinderarzt oder die Mütter- und Väterberatungsstelle informieren ausführlich darüber. Falls Abweichungen zu dem Impfplan aus dem bisherigen Heimatland bestehen, hilft die Beratung, ein individuelles Impfschema zu erstellen.
Im Kanton Wallis werden über den schulärztlichen Dienst Impfungen von Pflegefachleuten, Ärztinnen und Ärzten direkt in den Schulen durchgeführt. Die Eltern werden systematisch über den Besuch informiert, ohne vorherige Genehmigung wird keine Impfung durchgeführt.