Zahlungsverkehr

Ein Konto eröffnen

In der Schweiz wird der Lohn in der Regel ausschliesslich auf das Konto überwiesen. Für Private gibt es verschiedene Angebote von den zahlreichen Banken und der Post. Gebühren, Zinsen und Leistungen sind unterschiedlich, weshalb sich vorab ein Vergleich lohnt. Die Eröffnung eines Kontos ist normalerweise kostenlos und kann teilweise auch online abgewickelt werden. Wer direkt an den Schalter geht, sollte den Pass oder die Identitätskarte sowie die Aufenthaltsbewilligung mitnehmen.

 

Mit Karte oder digital bezahlen

Im Normalfall löst man bei der Kontoeröffnung gegen eine zusätzliche Gebühr auch direkt eine Debitkarte (z.B. Maestro). Sie ermöglicht den Bargeldbezug an allen Bankomaten und das bargeldlose Bezahlen in den meisten Läden, auch im Ausland. Ausserdem können bei verschiedenen Anbietern Kreditkarten beantragt werden. Die Leistungen und Gebühren sind sehr unterschiedlich. Weit verbreitet ist in der Schweiz zudem das digitale Zahlungssystem TWINT.  Die App läuft über Apple oder Android und bietet neben dem bargeldlosen Bezahlen in den Geschäften auch weitere Funktionen.

Vergleichsportal / www.comparis.ch

 

Rechnungen begleichen

Rechnungen werden in der Regel mit einem Einzahlungsschein oder mit dem Vermerk der Kontoangaben (IBAN) verschickt. Sie können via E-Banking, direkt am Bank- oder Postschalter oder via Zahlungsauftrag per Post bezahlt werden. Für wiederkehrende Rechnungen bieten sich das Lastschriftenverfahren (LSV), bei dem der variable Betrag (z. B. vom Stromlieferant) automatisch vom Konto abgebucht wird, oder die Einrichtung eines Dauerauftrags (z. B. für die Miete) an. Rechnungen sind immer mit einer Zahlungsfrist versehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann das Folgen haben: Eine Betreibung ist möglich.

Zusätzliche Informationen / www.einfach-zahlen.ch

 

Mahnungen und Betreibungen

Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält im Normalfall eine erste und eine zweite Mahnung. Die Gläubiger haben aber jederzeit die Möglichkeit, eine Betreibung einzuleiten. In diesem Fall erhält die Schuldnerin oder der Schuldner einen Zahlungsbefehl des zuständigen Betreibungsamts. Dabei fallen Gebühren an. Wer der Meinung ist, die Betreibung sei nicht rechtmässig, kann sich mit einem Rechtsvorschlag beim zuständigen Betreibungsamt dagegen wehren. Achtung: Die Betreibung kann zur Pfändung des Lohns oder von Wertgegenständen führen. Ausserdem werden Betreibungen im Betreibungsregister vermerkt (auch wenn man schliesslich bezahlt hat). Das kann unter anderem bei der Wohnungssuche ein Problem darstellen.

Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen / www.vs.ch