Gut zu wissen!

In den Walliser Schulen führen Pflegefachleute, Ärztinnen und Ärzte während der obligatorischen Schulzeit vier Früherkennungsuntersuchungen (Sehtest, Hörtest, präventive Informationen) durch. Die Eltern werden systematisch über den schulärtzlichen Dienst informiert.

Gut zu wissen!

Zahnbehandlungen nach Unfällen sind durch die Grundversicherung bzw. die Unfallversicherung gedeckt. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Unfall rechtzeitig gemeldet wird und die Dokumente für spätere Folgebehandlungen als Nachweis gut aufbewahrt werden.

Gut zu wissen!

Die Abgabe vieler in der Schweiz erhältlicher Medikamente wird ab 2019 strenger gehandhabt. Betroffen sind vor allem Medikamente, die Opiatderivate wie etwa Codein enthalten. Diese Medikamente sind nach wie vor in Apotheken ohne ärztliches Rezept erhältlich, allerdings werden ein Beratungsgespräch und die Dokumentation der Abgabe vorausgesetzt.

Gut zu wissen!

Apotheken können bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten eine Beratungsgebühr von 4.30 Franken je Medikament (Medikamentencheck) und pro Einkauf einmalig 3.25 Franken (Bezugscheck) erheben. Das handhaben nicht alle Apotheken einheitlich: Es gibt Apotheken, die auf diese Zuschläge verzichten. Nachfragen lohnt sich!

Gut zu wissen!

Falls es aus medizinischer Sicht angebracht ist, kann der Hausarzt oder die Hausärztin auch eine Pflege zu Hause, eine Haushalthilfe oder den Mahlzeitendienst zuweisen. Um diese Leistungen kümmern sich die Sozialmedizinischen Zentren (SMZ).

Versorgung

Vorbildliche medizinische Versorgung
Das Gesundheitssystem in der Schweiz ist sehr gut ausgebaut. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sind umfassend und obligatorisch gegen Unfall und Krankheit versichert. Zahlreiche Arztpraxen, Apotheken und Spitäler stellen die Versorgung sicher. Das System ist so organisiert, dass man eine Hausärztin oder einen Hausarzt hat, an welche/n man sich grundsätzlich als erstes wendet. Nur bei wirklich schweren Notfällen sollte man direkt ins Spital gehen oder die Ambulanz rufen lassen.

Hausärzte / Kinderärzte

In der Schweiz ist das Verhältnis zwischen Ärzten und Patienten sehr wichtig. Der Arzt oder die Ärztin kennt die persönliche Krankengeschichte und ist bei medizinischen Problemen die erste Ansprechperson. Wenn es nötig ist, werden Patienten zu spezialisierten Fachärzten/-ärztinnen oder ins Spital überwiesen. Grundsätzlich ist es ratsam, direkt nach der Ankunft im Wallis einen Hausarzt oder eine Hausärztin bzw. einen Kindearzt oder eine Kinderärztin zu suchen. Für Neugeborene sollte man bereits einige Monate vor dem Geburtstermin um Aufnahme anfragen.
 

Verzeichnis: "Welche Ärzte und Ärztinnen nehmen noch Patienten auf?"

 

Zahnärzte

Zahnbehandlungen müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Es gibt aber die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschliessen, die Zahnbehandlungen abdeckt. Kinder, die in die Schule gehen, haben Anspruch auf eine kostenlose Zahnkontrolle pro Jahr. Informationen dazu erteilt die Schule.
 

Verzeichnis: "Welche Zahnärzte und Zahnärztinnen nehmen noch Patienten auf?"

 

Spital und Notfallstationen

Wenn ein Spitalaufenthalt bevorsteht, wird man in den meisten Fällen von einer Ärztin oder einem Arzt angemeldet. Eine Ausnahme sind schwere Notfälle, bei denen man direkt in die Notfallstation gehen sollte. Ist der Zustand lebensbedrohlich oder muss die Patientin/der Patient abgeholt werden, sollte unter der Notfallnummer 144 die Ambulanz gerufen werden. Im Gegensatz zu anderen Ländern, in welchen Notfallstationen für alle Arten von gesundheitlichen Vorfällen oder Anliegen erste Ansprechstelle sind, ist in der Schweiz bei weniger schweren Notfällen die Hausärztin oder der Hausarzt zuständig.

Spitäler und Kliniken / www.vs.ch
Spital Wallis / www.spitalwallis.ch
Notfall Visp / www.spitalwallis.ch

 

Komplementärmedizin

Im Kanton Wallis besteht grundsätzlich ein grosses Angebot an alternativmedizinischen Therapiemethoden. Dazu zählen Naturheil-, Körpertherapie- und Entspannungspraktiken und Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Osteopathie, Kinesiologie oder die Traditionelle Chinesische Medizin. Die Kosten werden je nach Versicherungsmodell und Anerkennung der Therapeutin oder des Therapeuten von der Zusatzversicherung übernommen. Es lohnt sich, diese Auskunft vor der Behandlung nachzufragen.

 

Apotheken

Bei einer leichten Erkrankung ist es empfehlenswert, sich in einer Apotheke beraten zu lassen. Die Apotheken verkaufen rezeptpflichtige (ärztlich verschriebene) und rezeptfreie Medikamente. Ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten hat normalerweise eine Apotheke pro Region Notfalldienst. Wer erfahren will, welche Apotheke in den grösseren Ortschaften (Brig-Glis, Visp, Naters) Notfalldienst hat, wählt die Telefonnummer 0848 39 39 39. Ausserhalb der grösseren Ortschaften gilt die Rufnummer 0900 558 143 (0.50 Franken pro Anruf + 1.00 Franken pro Minute ab Festnetz). Diese gilt nur für dringende Rezepte!

Rezeptpflicht: In der Schweiz sind Medikamente in fünf Abgabekategorien eingeteilt. Als rezeptpflichtige Produkte gelten Medikamente der Liste A & B. Apothekenpflichtige Arzneimittel umfassen Medikamente der Liste C & D, welche in der Apotheke frei erhältlich sind, jedoch im Versandhandel nur mit ärztlichem Rezept zugestellt werden können. Die Kategorie E umfasst Heilmittel, die ohne Fachberatung in Geschäften erhältlich sind, beispielsweise Kamillentee.

Swissmedic / www.swissmedic.ch
Pharmasuisse / www.pharmasuisse.org

 

Pflege zu Hause

Kranke oder pflegebedürftige Personen, die zu Hause Unterstützung benötigen, können die Dienste der spitalexternen Krankenpflege (Spitex) in Anspruch nehmen. Fachpersonen gehen zu den Patientinnen und Patienten nach Hause, um sie zu pflegen oder ihnen im Haushalt zu helfen. Das Angebot richtet sich an Personen, die wegen Krankheit, Unfall, Altersbeschwerden, Komplikationen in der Schwangerschaft oder nach einer Geburt auf Unterstützung angewiesen sind. Teilweise werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen.

Spitex / www.smzo.ch