Gut zu wissen!

Ab dem 01. Januar 2021 gibt es in der Schweiz einen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub. Erwerbstätige Väter können innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt ihres Kindes 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub beziehen.

Weitere Informationen

Mutterschaft & Familie

Den Walliserinnen und Wallisern ist die Familie Herzensangelegenheit. Und das nicht nur emotional. Der Kanton Wallis ist Musterbeispiel bei der Unterstützung junger Familien und gehört zu den Kantonen, die die höchsten Familienzulagen leisten.

Familienzulagen

Wer Kinder hat, wird mit Familienzulagen finanziell unterstützt. Diese werden für Kinder bis zum 16. Lebensjahr als Kinderzulagen und für Jugendliche in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr als Ausbildungszulagen bezahlt. Bei Angestellten werden die Familienzulagen entweder monatlich mit dem Lohn ausbezahlt oder direkt von der Ausgleichskasse überwiesen. Ausserdem bezahlt der Kanton Wallis eine einmalige Geburtszulage in der Höhe von 2'000 Franken.

Broschüre Familienzulagen, AHV
Familienzulagenkasse Kanton Wallis / www.civaf.vs.ch
Ausgleichskasse Kanton Wallis / www.vs.ch
 

Mutterschaftsentschädigung

Die Mutterschaftsentschädigung wird für Frauen, die während mindestens 9 Monaten unmittelbar vor der Geburt des Kindes im Sinne des AHV-Gesetzes obligatorisch versichert waren und die während 5 von 9 der Geburt vorausgehenden Monaten einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, ausbezahlt (Erwerbstätigkeit in einem EU-Land wird mitberücksichtigt). Sie wird während 14 Wochen in der Höhe von 80% des Einkommens ausbezahlt, maximal 196 Franken/Tag.

Broschüre Mutterschaftsentschädigung, AHV
Ausgleichskasse Kanton Wallis / www.vs.ch