Gut zu wissen!

Bei der ersten Einfuhr des Umzugsgutes muss angegeben werden, ob spätere Nachsendungen geplant sind. Das betrifft zum Beispiel den Fall, dass die Umzugsfirma den Hausrat transportiert und man das Auto selbst einführt.

Umzug

Alles gepackt? Es kann losgehen
Auch wenn ein Umzug immer einen gewissen Aufwand verursacht, kann man sich mit der richtigen Vorbereitung vieles vereinfachen. Beim Arbeitgeber kann man sich erkundigen, ob es Unterstützung für einen berufsbedingten Umzug gibt und welche Umzugsunternehmen mit Erfahrung beim Umzug in die Schweiz empfohlen werden. Viele Umzugsunternehmen bieten nicht nur den Service, den Hausrat sicher zu transportieren, sondern übernehmen auch die Verzollung.

Grundsätzlich kann man bei einer Wohnsitzverlegung in die Schweiz die Hausratsgegenstände, Sammlungen, Tiere und das Auto abgabenfrei mitnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Dinge bereits 6 Monate lang genutzt wurden und auch nach der Einfuhr weiterhin benützt werden. Zur Dokumentation ist eine Inventarliste zu erstellen inklusive eines Schätzwertes über das Gewicht und den Wert des Umzugsgutes.

Checkliste für den Umzug / www.ch.ch
Eidgenössische Zollverwaltung / www.ezv.admin.ch
FAQ Umzugsgut / www.ezv.admin.ch