Unfallversicherung

Angestellte sind automatisch durch den Arbeitgeber gegen Unfälle während der Arbeit und der Freizeit versichert, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten. Im Falle eines Unfalls gibt es zu beachten, dass eine Unfallmeldung ausgefüllt wird.

Wer weniger arbeitet, ist gegen Unfälle in der Freizeit nicht versichert und muss sich selbst um die Unfallversicherung kümmern. Das gilt auch für Selbständige und alle Personen, die nicht berufstätig sind. Diese müssen sich bei ihrer Krankenkasse gegen Unfall versichern. Selbständige können auch bei anderen Versicherungen eine Unfallversicherung abschliessen. Die Versicherten müssen monatliche Prämien bezahlen. Bei Angestellten werden diese direkt vom Lohn abgezogen.

Kostenübernahme

Eine Besonderheit gibt es bei der Kostenübernahme bei Unfällen: bei einer Unfalldeckung über die Krankenkasse werden Franchise und Selbstbeteiligung bei den Behandlungskosten fällig, wohingegen die Unfallversicherung über den Arbeitgeber keine Beteiligung an den Behandlungskosten für einen Unfall vorsieht.

Zusätzliche Informationen / www.ch.ch
Vergleichsportal / www.comparis.ch