Gut zu wissen!
Bei der Einfuhr von Haustieren im Rahmen eines Umzugs werden Haustiere wie Gegenstände behandelt und müssen entsprechend auf der Inventarliste angegeben werden.
Haustiere
Wer Haustiere hält, muss verschiedene Regeln beachten. So dürfen manche Tierarten nicht in jeder Wohnung gehalten werden. Hundehaltende müssen der Gemeinde eine Hundesteuer bezahlen.
Haustiere halten
Wer in einer Mietwohnung lebt, darf in jedem Fall kleine Tiere wie Meerschweinchen, Hamster, Kanarienvögel oder Fische halten. Es kann aber sein, dass das Halten von grösseren Tieren im Mietvertrag verboten ist. Auch Tiere, die Lärm verursachen oder gefährlich sind, kann der Vermieter verbieten. Ausserdem müssen Tierhaltende die Tierschutzgesetze beachten. So darf man beispielsweise bestimmte Tiere nicht alleine halten (zum Beispiel Hasen). Auch gibt es Mindestanforderungen an die Käfiggrösse und -ausstattung. Einige Tiere dürfen gar nicht in die Schweiz eingeführt werden. Für andere braucht es eine spezielle Bewilligung des Veterinäramtes.
Bundesamt für Veterinärwesen / www.blv.admin.ch
Hunde führen
Hundebesitzerinnen und -besitzer müssen sich zwingend bei der Gemeinde melden. Für die Anmeldung werden Nachweise unter anderem über die Registrierung mit einem elektronischen Chip bei Amicus und die obligatorische Haftpflichtversicherung benötigt. Seit dem 1. Januar 2020 gilt im Wallis wiederum die Ausbildungspflicht für neue Hundehalter. Der obligatorische Kursbesuch (mit einer Mindestdauer von 6 Stunden oder 8 Einheiten von je 45 Minuten) wird von Instruktoren durchgeführt, die vom Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz anerkannt sind. Als verantwortungsvoller Hundehalter ist man nicht nur um eine artgerechte Haltung und Betreuung der Hunde besorgt, sondern verpflichtet sich auch, alle Vorkehrungen zu treffen, um Mensch und Tier vor Aggressions- und Bissvorfällen zu schützen. Innerhalb von Ortschaften und an bestimmten öffentlich zugänglichen Orten wie zum Beispiel Schulen, Spiel- und Sportanlagen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Leinenpflicht. Zudem ist der Hundekot einzusammeln und in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen. Die jährliche Hundesteuer ist bei der Gemeinde zu entrichten. Hier erhält man auch detaillierte Informationen zu gemeindespezifischen Regeln der Hundehaltung.