Aus dem Ausland
Private Sendungen und Geschenke
Geburtstage, religiöse Feste, kleine Aufmerksamkeiten: Es gibt viele Anlässe, zu denen einem Freunde oder Familie eine Überraschung machen und ein kleines Geschenk schicken möchten. Sendungen aus dem Ausland bis zu einem Wert von 100 Franken sind abgabefrei, müssen aber als Geschenk kenntlich gemacht werden. Dies geschieht mit einer Zollinhaltserklärung, auf der auch der Wert des Geschenkes vermerkt werden muss. Tabakerzeugnisse oder alkoholische Produkte sind von der Abgabefreiheit ausgenommen.
Begrenzte Einfuhr
Egal ob Souvenirs aus dem Urlaub, besondere Markenprodukte aus der ehemaligen Heimat oder Geschenke von Freunden und Familie, die man bei Besuchen im Ausland erhalten hat: Es gibt einiges, was man von Reisen mitbringen möchte. Wer selbst über die Grenze fährt, darf pro Person und Tag Waren im Wert von 300 Franken zollfrei einführen. Bei Fleischprodukten, Butter/Rahm, Ölen/Fetten/Margarine, Alkohol und Zigaretten gelten jeweils Höchstgrenzen und teilweise ein Mindestalter, die es zu beachten gibt. Davon abgesehen gibt es Produkte, die gar nicht bzw. nur mit Beschränkungen eingeführt werden dürfen.
Geschenke / www.evz.admin.ch
Zollbeschränkungen / www.evz.admin.ch
Freimengen / www.evz.admin.ch
Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer
Wer den bürokratischen Aufwand nicht scheut, kann bei Einkäufen im Ausland, die einen Mindesteinkaufspreis übersteigen, die Rückerstattung der ausländischen Mehrwertsteuer beantragen, sofern der permanente Wohnsitz in der Schweiz liegt. Dies geschieht bei den Geschäften, in denen die Waren gekauft wurden oder durch sogenannte Tax-Refund-Unternehmen, die für ihren Service aber eine Gebühr verlangen. Man benötigt neben der Rechnung ein Tax-Free-Formular sowie eine Ausfuhrbestätigung der ausländischen Zollbehörde vom Ausreisetag. Läden in Grenznähe sind eher vertraut mit dem Ablauf, im Zweifelsfall erkundigt man sich vorab bei der entsprechenden Zollbehörde. Übersteigt der Einkauf den Betrag 300 Franken ist der Einkauf unabhängig von der Rückerstattung im Ausland beim Schweizer Zoll zu deklarieren und zu verzollen.