Informationsanlässe

Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung informiert über die verschiedenen Möglichkeiten, wie Erwachsene mit beruflichen Erfahrungen ein EFZ oder ein EBA erlangen können.

EFZ / EBA für Erwachsene

Qualifikationen

Berufsabschlüsse, Diplome und Weiterbildungen haben in der Schweiz in fast allen Berufen einen hohen Stellenwert. Ausländische Diplome werden nicht immer anerkannt. Sehr wichtig bei der Stellensuche sind auch Arbeitszeugnisse der vorherigen Arbeitgeber sowie Sprachkompetenzen.

Sprachkompetenzen

Deutschkenntnisse sind bei fast jeder Stelle im deutschsprachigen Wallis eine wichtige Voraussetzung. Durch die Besonderheit der Zweisprachigkeit des Kantons Wallis sind bei Stellenausschreibungen häufig gute Französischkenntnisse gefordert. Bei grossen Industrieunternehmen hingegen ist Englisch als international anerkannte Sprache für die interne und externe Kommunikation gängig. Für Arbeitssuchende im Tourismusbereich sind je nach Einsatzgebiet weitere Sprachkenntnisse von Vorteil.

Diplomanerkennung

Mit der Anerkennung wird bestätigt, dass ein ausländisches Diplom oder ein ausländischer Abschluss mit dem Schweizer Diplom oder Abschluss gleichwertig ist. Bei reglementierten Berufen (Pflegefachleute, Lehrpersonen usw.) ist die Anerkennung nötig, um den Beruf ausüben zu können. Je nach Beruf oder Ausbildung gelten gewisse Bedingungen und sind unterschiedliche Stellen zuständig. Eine Anerkennung ist kostenpflichtig, wobei die Kosten in vielen Fällen vom Arbeitgeber übernommen werden. Bei nicht reglementierten Berufen ist keine Anerkennung des Diploms oder des Abschlusses nötig, es kann aber eine Niveaubestätigung beantragt werden. Diese zeigt den Stellenwert des ausländischen Diploms im Schweizer Bildungssystem auf und kann bei der Stellensuche helfen. Informationen erteilt die Nationale Kontaktstelle sowie die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Oberwallis.

Anerkennung ausländischer Diplome / www.sbfi.admin.ch
Reglementierte Berufe, Bundesverwaltung / www.sbfi.admin.ch
Amt für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung Oberwallis / www.vs.ch

Berufsausübungsbewilligung als Ärztin/Arzt

Ein Arzt, der im Kanton Wallis arbeiten möchte, braucht eine Berufsausübungsbewilligung (BAB) des Kanton Wallis unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften. Die Dienststelle für Gesundheitswesen stellt drei verschiedene BAB aus:

  • selbstständig (auf seinen eigenen Namen und seine eigene Rechnung)
  • unselbstständig (angestellt, beruflich verantwortlich)
  • Arzt in Weiterbildung
BAB als Ärztin/Arzt, Kanton Wallis / www.vs.ch

Nachholen Berufsabschluss

Erwachsene mit Berufserfahrung aber ohne anerkanntes Diplom oder anerkannten Abschluss können den Schweizer Abschluss einer beruflichen Grundbildung oder einer höheren Berufsbildung nachholen. Das Verfahren ist von der Vorbildung, der Berufserfahrung und dem Alter abhängig.

EFZ / EBA für Erwachsene, Kanton Wallis / www.vs.ch