Gut zu wissen!

Wer in der Schweiz lebt und in mehreren Mitgliedstaaten der EU oder der EFTA versichert war, hat Anspruch auf eine Teilrente aus den entsprechenden Ländern. Der Betrag jeder Teilrente wird aufgrund der Versicherungsdauer in jedem dieser Länder berechnet.

Gut zu wissen!

Falls man nicht von Beginn seines Berufslebens an in der Schweiz tätig war, hat man wahrscheinlich eine Vorsorgelücke in der Pensionskasse. Diese kann man durch freiwillige Nachzahlungen schliessen, welche steuerlich absetzbar sind. Die Pensionskasse informiert über die Höhe der möglichen Nachzahlungen.

Sozialleistungen

Die Sozialversicherungen werden durch die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz finanziert. Dabei gilt das Solidaritätsprinzip: Die Mehrheit der Bevölkerung zahlt ein, während einzelne und bestimmte Gruppen Unterstützung erhalten. Die Sozialversicherungen sind meistens obligatorisch. Die Beiträge werden den Angestellten direkt vom Lohn abgezogen. Im Allgemeinen entsprechen die Lohnabgaben rund 12-18% des Bruttoeinkommens. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Selbständige und Nichterwerbstätige leisten finanzielle Beiträge.

Broschüre: Sozialversicherungen - Aufenthalt in der Schweiz und Ausreise 

 

Altersvorsorge

Durch die Altersvorsorge ist sichergestellt, dass den Pensionierten genügend Geld zum Leben bleibt. Das Schweizer Vorsorgesystem hat drei Säulen: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) und die freiwillige Altersvorsorge (3. Säule).


Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV (1. Säule)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist eine staatliche Institution. Grundsätzlich sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen unabhängig von ihrer Nationalität AHV-pflichtig (Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag und alle anderen ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag). Die Beiträge werden bei Angestellten zusammen mit dem Anteil an der Erwerbsersatzordnung (EO) und der Invaliditätsversicherung (IV) monatlich direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte.
Die Rente wird für Frauen ab 64 Jahren und für Männer ab 65 Jahren ausbezahlt. Die Höhe der monatlichen Rente ist abhängig von den Beiträgen, die einbezahlt wurden. Die AHV unterstützt aber auch im Todesfall die Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person (Witwen- und Waisenrente). Jede und jeder erhält einen AHV-Ausweis mit seiner persönlichen Versicherungsnummer.

Ausgleichskasse, Kanton Wallis / www.vs.ch
Informationsstelle AHV/IV / www.vs.ch


Berufliche Vorsorge (2. Säule)

Die AHV allein reicht meistens nicht aus, um nach der Pensionierung das gewohnte Leben weiterzuführen. Deshalb existiert auch eine berufliche Vorsorge (Pensionskasse), die ab einem bestimmten Jahreslohn obligatorisch ist. Die Beiträge dafür werden monatlich direkt vom Lohn abgezogen, der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte bezahlen. Das in der Pensionskasse angesparte Geld wird im Alter entweder als Rente oder als einmalige Zahlung ausgeschüttet. In bestimmten Fällen kann das Geld auch früher ausbezahlt werden: Wenn man eine eigene Firma gründet, aus der Schweiz wegzieht, wenn man für sich ein Haus baut oder eine Wohnung kauft.

Berufliche Altersvorsorge, Ausgleichskasse Kanton Wallis / www.vs.ch
Informationsstelle Berufliche Vorsorge / www.ahv-iv.ch


Private Altersvorsorge (3. Säule)

Bei der 3. Säule handelt es sich um eine freiwillige private Altersvorsorge, die mit Abzügen von den Steuern belohnt wird. Sie kann bei Banken oder Versicherungen abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich, mit der 3. Säule Geld zu sparen, damit man im Alter eine Reserve hat.
Es kann sich steuerlich lohnen, mehrere Konten oder Verträge für die 3. Säule abzuschliessen. Dadurch kann man die Auszahlung der Gelder auf verschiedene Jahre aufteilen und die Steuerlast bei der Auszahlung vermindern. Eine ausführliche Beratung zu Anlage- bzw. Versicherungsprodukten und den steuerlichen Aspekten ist empfehlenswert.

Private Altersvorsorge / www.ch.ch
Vergleichsportal / www.comparis.ch

 

Arbeitslosigkeit

Alle Angestellten sind gegen Arbeitslosigkeit versichert. Wer arbeitslos wird, erhält in der Regel während einer bestimmten Zeit finanzielle Unterstützung. Ob, wann und in welcher Höhe Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum Beispiel davon, wie lange man schon gearbeitet hat oder aus welchen Gründen man arbeitslos geworden ist. Arbeitslose müssen sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Dort werden alle weiteren Schritte erklärt.

RAV Oberwallis / www.vs.ch
Arbeitslosenversicherung, Bundesverwaltung / www.seco.admin.ch

 

Invalidität

Die Invalidenversicherung (IV) sichert den Versicherten die Existenzgrundlage, wenn sie invalid werden. Sie unterstützt hauptsächlich die berufliche Wiedereingliederung. Wenn der oder die Versicherte nicht mehr eingegliedert werden kann, wird eine Rente ausbezahlt.

Kantonale IV-Stelle Wallis / www.aivs.ch