Mit dem Fahrrad

Auf zwei Rädern unterwegs
Um in der Schweiz Fahrrad zu fahren, ist kein spezieller Ausweis und auch keine Prüfung nötig. Es gelten im Allgemeinen die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrerinnen und Autofahrer. Wenn spezielle Fahrradwege oder -spuren vorhanden sind, müssen diese benutzt werden. Das Fahrrad muss verkehrstauglich sein (zwei gute Bremsen, Klingel, Reflektoren vorne und hinten und an Pedalen, Lichter vorne und hinten). Es besteht keine Helmtragepflicht, ein Helm wird aber empfohlen. Fahrradfahrende sollten auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen, da sie für Schäden (an Personen oder Gegenständen) haften.

Pro Velo Schweiz / www.pro-velo.ch
Velofahren in der Schweiz / www.ch.ch
Velo-Routen, Valais / Wallis Promotion / www.wallis.ch

 

Fahrradtransport

Wer im Zug oder Bus ein Fahrrad mitnehmen möchte, braucht ein spezielles Ticket dafür. Es ist nicht immer und überall möglich, ein Fahrrad mitzunehmen. Teilweise muss ein Platz in den Zügen vorreserviert werden.

Veloselbstverlad in der Schweiz, Schweizerische Bundesbahnen SBB / www.sbb.ch