Kündigung

Bei einer Kündigung müssen die Arbeitgeber und die Angestellten die im Vertrag geregelten Kündigungsfristen einhalten.

Man kann immer eine schriftliche Begründung für die Kündigung verlangen. Nach Ablauf der Probezeit ist man in Fällen von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und während dem Mutterschaftsurlaub während einer bestimmten Zeit vor einer Kündigung geschützt. Wenn der Arbeitnehmende selber kündigt, kann das Auswirkungen auf die Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung (Taggeldkürzungen) haben.

Zusätzliche Informationen / www.seco.admin.ch