Mit Auto & Motorrad

Verkehrsregeln

Die Verkehrsregeln haben für die Autofahrerinnen und Autofahrer in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Die Bussen sind im Verhältnis zu anderen Ländern sehr hoch. Bei schweren Verstössen gegen die Regeln kann es zum Entzug des Führerausweises kommen. Einige wichtige Regeln:

  • Höchstgeschwindigkeit innerorts: 50 km/h; ausserorts: 80 km/h, Autobahn: 120 km/h
  • Auf der Autobahn ist rechts überholen verboten
  • Das Licht muss auch am Tag eingeschaltet sein
  • Alle Personen in einem Auto müssen sich anschnallen
  • Kinder müssen in einem Kindersitz sitzen (bis 12 Jahre oder einer Grösse von 150 Zentimetern)
  • Während der Fahrt ist das Telefonieren nur mit Freisprechanlage erlaubt
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist strafbar (Promillegrenze 0.5, für NeulenkerInnen 0,0 ‰)
  • Fussgängerinnen und Fussgänger auf dem Fussgängerstreifen haben immer Vortritt (ausser wenn das Überqueren mit einer Ampel geregelt ist)
Verhalten im Strassenverkehr / www.ch.ch
Broschüre: Kinder im Auto, TCS

 

Der Weg zum Schweizer Führerausweis

Wer in die Schweiz zieht und bereits einen Führerausweis aus einem anderen Land besitzt, muss diesen innerhalb von 12 Monaten in einen Schweizer Führerausweis umwandeln lassen. Die Zuständigkeit obliegt den Kantonen. Im Wallis muss das Gesuch bei der kantonalen Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt eingereicht werden. Je nach Land, aus dem der Führerausweis stammt, gelten andere Bestimmungen für die Umwandlung. Es kann sein, dass eine Kontrollfahrt nötig ist oder die Schweizer Theorieprüfung abgelegt werden muss.

Infoblatt: Umtausch ausländischer Ausweise, Kanton Wallis
Dienststelle für Strassenverkehr und Schiffahrt / www.vs.ch

 

Autobahngebühren

Die Strassen werden von Bund, Kantonen und Gemeinden finanziert. Die Benutzung der Strassen ist grundsätzlich gebührenfrei. Als Ausnahme gelten die Autobahnen: Wer die Autobahnen benutzen will, muss jedes Jahr eine Vignette für 40 Franken kaufen und an die Windschutzscheibe kleben. Die Vignetten sind an Tankstellen, bei der Post oder bei den Strassenverkehrsämtern erhältlich.

Eidg. Zollverwaltung / www.ezv.admin.ch

 

Obligatorische Versicherung

In der Schweiz dürfen nur Motorfahrzeuge benutzt werden, die versichert sind. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird von verschiedenen privaten Versicherungen angeboten. Die Versicherung zahlt für Schäden an Sachen und Personen, die mit dem Fahrzeug verursacht werden. Für Schäden am eigenen Auto gibt es zusätzlich verschiedene freiwillige Kaskoversicherungen. Achtung: Wenn sich jemand grob fahrlässig verhält, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht. Die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist nicht in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Inverkehrssetzung eines Fahrzeuges mit VS-Schildern / www.vs.ch
Vergleichsportal / www.comparis.ch

 

Import eines Motorfahrzeuges

Wer ein Motorfahrzeug dauerhaft in die Schweiz importieren will, muss dieses beim Zollamt anmelden und verzollen. Das Fahrzeug muss auch technisch überprüft werden. Man braucht eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, einen Schweizer Fahrzeugausweis und ein Schweizer Nummernschild. Genauere Informationen erteilt die Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt.

Merkblatt: Fahrzeugimport, Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt
Merkblatt: Mit Fahrzeugen durch den Schweizer Zoll, BAZG
Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt / www.vs.ch

 

Carsharing und E-Mobilität

Wer kein eigenes Auto besitzt, kann bei Bedarf auf Carsharing zurückgreifen. Verschiedene Fahrzeuge der Gesellschaft Mobility stehen an allen grösseren Bahnhöfen im Wallis zur Verfügung. Einige Gemeinden oder Tourismusdestinationen haben ausserdem eigene Carsharing-Angebote mit Elektrofahrzeugen.

Mobility / www.mobility.ch
My-e-car / www.my-e-car.ch

 

Mit dem Autoverlad

Viele Wege führen ins Wallis. Die kürzesten über die Autoverladestationen Furka, Lötschberg und Simplon. Der Autoverlad Furka verkehrt ganzjährig und erspart im Sommer die Fahrt über den Furkapass. Der 15.4 km lange Furkatunnel von Oberwald nach Realp gewährleistet auch während der Wintersperre des Furkapasses die Verbindung zwischen den Kantonen Uri und Wallis. Der Lötschberg-Autoverladezug verbindet das Schweizer Mittelland mit dem Wallis (Kandersteg-Goppenstein). Gerade für Autofahrerinnen und Autofahrer, die bereits eine lange Autofahrt hinter sich haben, wird die Reise so auf bequeme Art verkürzt. Wer hingegen einen Ausflug nach Italien plant, kann zwischen der Fahrt über den Simplon und dem Autoverlad Brig-Iselle wählen. Besonders für Familien ist die Fahrt durch den Tunnel eine angenehme Alternative.

Autoverlad Furka / www.matterhorngotthardbahn.ch
Autoverlad Lötschberg / www.bls.ch
Autoverlad Simplon / www.bls.ch