Gut zu wissen!
Für nicht-deutschsprachige Kinder wird während der obligatorischen Schulzeit (1H-11H) der Kurs «Deutsch für Fremdsprachige» (DfF) angeboten. Der Kurs wird von der Schule organisiert.
Anmeldung für Schule und Betreuung
Mit Erreichen des schulpflichtigen Alters werden die notwendigen Anmeldeprozesse über die Wohngemeinde bzw. die zuständige Schuldirektion sichergestellt. Wer mit Kindern im schulpflichtigen Alter ins Wallis zieht, erhält nach Anmeldung in der Wohngemeinde ein Anmeldeformular von der Schulbehörde. Die Anmeldung bei der Wohngemeinde und Schule kann bereits vor dem Umzug ins Wallis erfolgen. Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger werden zum gegebenen Zeitpunkt von der zuständigen Schuldirektion kontaktiert.
Für die frühzeitige Anmeldung der Kinder für eine familienergänzende Betreuung sind die Eltern verantwortlich. In der Regel kontaktieren Eltern direkt die eigenständig organisierten Betreuungseinrichtungen. In Einzelfällen sind die Gemeinden zuständig. Die Anmeldung erfolgt normalerweise für bestimmte Wochentage bzw. Module an bestimmten Wochentagen.
Die Wartezeiten für Betreuungsplätze sind oft kurz – aber es gibt sie! Eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert. Einzelne Wochentage sind beliebt – wer bezüglich Betreuungstagen flexibel ist, kann sich in der Regel einfacher organisieren. Einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gibt es grundsätzlich nicht. Besonders Betreuungsplätze an 5 Tagen pro Woche sind nicht immer verfügbar und daher frühzeitig abzuklären.