Gut zu wissen!
Der Familiennachzug muss innerhalb einer bestimmten Frist beantragt werden. Diese ist bei Kindern kürzer als bei erwachsenen Personen (z. B. Ehepartner).
Familiennachzug
Zusammenleben ermöglichen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Familienmitglieder (direkte Verwandte oder Ehepartner) von hier lebenden Personen in die Schweiz ziehen dürfen. Für welche Familienmitglieder ein Antrag gestellt werden kann, hängt von der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus des Gesuchstellers ab. Zwingend ist, dass die Personen im gemeinsamen Haushalt leben. Die Dienststelle für Bevölkerung und Migration erteilt Auskünfte über die benötigten Dokumente und den genauen Ablauf des Verfahrens.