Gut zu wissen!

Trotz Grundversicherung muss man sich im Krankheitsfall an den Behandlungskosten beteiligen. Auch bei der geringsten Franchise müssen Kosten bis 300 Franken von Erwachsenen selbst getragen werden, darüber hinaus fallen 10% Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr an (bis maximal 700 Franken für Erwachsene und 350 Franken für Kinder). Bei einem Spitalaufenthalt werden 15 Franken pro Tag verrechnet, Ausnahmen sind zum Beispiel Aufenthalte im Rahmen der Mutterschaft oder bei jungen Erwachsenen in der Ausbildung.

Gut zu wissen!

Babys können in der Grundversicherung ab der Geburt angemeldet werden, bei einer späteren Anmeldung erstatten die Krankenkassen entstandene Kosten maximal für 3 Monate. In der Zusatzversicherung ist eine Anmeldung bereits vor der Geburt sinnvoll. Dadurch verhindert man, dass durch Krankheiten, die ab Geburt bestehen, die Aufnahme in die Zusatzversicherung verweigert wird.

Gut zu wissen!

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung ist ein Gesundheitsfragebogen auszufüllen. Es besteht keine Aufnahmegarantie bzw. die Konditionen sind abhängig vom Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht. Ein späterer Wechsel oder eine Kündigung sollte deswegen gut überlegt sein.

Krankenversicherung

Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz müssen zwingend selbständig eine Krankenversicherung (Grundversicherung) abschliessen. Wer in die Schweiz zieht, hat dafür drei Monate Zeit. Wird man in dieser Zeit krank, werden die Kosten auch rückwirkend getragen.

Grundversicherung

Die Grundversicherung wird von zahlreichen privaten Krankenkassen angeboten. Die monatlichen Prämien sind je nach Kanton, Wohnort, Alter, Krankenkasse, Versicherungs- und Franchisemodell unterschiedlich hoch. Deshalb lohnt es sich, die Angebote zu vergleichen, bevor man seine freie Wahl trifft. Die Krankenkassen müssen für die Grundversicherung alle in der Schweiz wohnhaften Personen aufnehmen. Versicherungsnehmende können die Krankenkasse unter Einhaltung der Kündigungsfrist nur einmal im Jahr (November) wechseln. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Sie übernimmt nicht nur Kosten bei Krankheit, sondern zahlt auch bei Schwangerschaft und Geburt. Achtung: Kosten für Zahnbehandlungen oder Brillen müssen in der Regel selbst bezahlt oder über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Broschüre: Die obligatorische Krankenversicherung, BAG

Zusatzversicherung

Freiwillig können ergänzend zur obligatorischen Grundversicherung verschiedene Zusatzversicherungen für Leistungen wie Zahnarztkosten, Brillen, Alternativmedizin, Transportkosten oder verschiedene Medikamente abgeschlossen werden. Zusatzversicherungen werden von fast allen Krankenkassen angeboten. Hier können die Krankenkassen frei entscheiden, ob sie jemanden aufnehmen wollen oder nicht und sie können Auflagen machen.

Franchisemodell

In der Grundversicherung kann man zwischen verschiedenen Franchisemodellen wählen. Das bedeutet, dass man die Kosten bis zur Höhe der ausgesuchten Franchise selbst trägt und erst danach die Krankenkasse Kosten übernimmt (abzüglich des Selbstbehalts). Franchisen werden für Erwachsene in Stufen zwischen 300 Franken und 2500 Franken angeboten. Dafür reduzieren sich die Prämien. Bei hohen Franchisen muss man aber immer einberechnen, dass man bei ungeplanten Arztbesuchen oder Spitalaufenthalten Rücklagen für die teilweise recht hohen Kosten hat.

Prämienreduktionen

Die Krankenkassen bieten Prämienreduktionen für bestimmte Bedingungen an. Mit dem Hausarztmodell verpflichtet man sich, im Krankheitsfall grundsätzlich erst seinen Hausarzt aufzusuchen. Ähnlich funktioniert das HMO-Modell, indem sich der Kunde im Krankheitsfall zuerst an eine HMO-Praxis wendet (Gruppenpraxis; Health Maintenance Organisation). Eine andere Möglichkeit Prämien einzusparen bietet das Telmed-Modell. In diesem Fall wendet man sich vor einem Arztbesuch erst an eine medizinische Hotline. Ausgenommen von diesen Modellen sind Notfälle sowie Behandlungen beim Frauenarzt oder der Frauenärztin und die jährliche Kontrolluntersuchung beim Augenarzt oder der Augenärztin.

Individuelle Prämienverbilligung

Wer sich die Krankenkassenprämien nicht leisten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Prämienverbilligung für die Grundversicherung. Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis informiert über die individuelle Prämienverbilligung (IPV) und nimmt Anträge entgegen.

Zusätzliche Informationen / www.ch.ch
Prämienrechner / www.priminfo.admin.ch
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) / www.vs.ch
Vergleichsportal / www.comparis.ch